Maskenpflicht in der Praxis

Es gilt weiterhin die seit dem 01. Oktober 2022 für alle Patientinnen und Patienten, deren Begleitpersonen und alle Besucher der Praxis bestehende gesetzliche Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

keine MaskeMedizinische MaskeFFP2-Maske
bis zum 6. Geburtstag    ab dem 6. Geburtstag

bis zum 14. Geburtstag
ab dem 14. Geburtstag