Es gilt weiterhin die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 31. Mai 2022.
Gemäß §3 der Corona-Verordnung gilt in Arztpraxen eine generelle Maskenpflicht.
Zum Schutz unserer Patient*inn und Mitarbeiter*innen gilt daher in unserer Praxis die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Wir bitten um Beachtung.