Corona-Regeln in der Praxis
Es gilt weiterhin die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 31. Mai 2022.Gemäß §3 der Corona-Verordnung
Es gilt weiterhin die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 31. Mai 2022.Gemäß §3 der Corona-Verordnung
Neue Regelungen bei Corona-Erkrankten Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige unabhängig vom Impfstatus! Für
COVID-IMPGUNG AB 5 JAHRE Ab sofort COVID-Impfungen fürKinder ab fünf Jahrennach Voranmeldung
GRIPPE IMPFUNG Ab dem 01.10.2021 bei uns in der Praxis. Freitags 14:00 – 15:30 UhrOhne