Kommen Sie bitte keinesfalls bei einem Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion oder mit Erkältungskrankheiten in unsere Praxis! Melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis oder per e-mail info@fmz.eu Sie erhalten dann von uns einen Termin für die Videosprechstunde oder werden direkt weitergeleitet an das Gesundheitsamt Stuttgart
WIe kann ich Wiederholungsrezepte bestellen?
Anfragen anch Wiederholungsrezepten können Sie telefonisch unter 0711 – 25 96 37 27 hinterlassen oder per e-mail an info@fmz.eu an uns senden. Bitte beachten Sie: Die Rezepte werden nur nach ärztlicher Prüfung ausgestellt. Eine Bestellung garantiert nicht die Ausstellung. Rezepte und Überweisungen könen nur ausgestellt werden, wenn im laufenden Quartel die eGK bereits vorgelegt wurde
Welche Bescheinigungen werden ausgestellt?
Bescheinigungen, zum Beispiel für Kindergärten oder Schulen können nur nach vorheriger Untersuchung ausgestellt werden. Mitunter wird hier eine Gebühr erhoben.